Schlüsselfertig
Als Schlüsselfertig bezeichnet man Bauten, welche von Baubeginn bis hin zur Abgabe vom Hersteller an den Käufer gebaut und anschließend nur noch übergeben werden. Der Begriff an sich ist jedoch nicht näher definiert. Es gibt in Deutschland aber keine gesetzliche Regelung wie weit ein “schlüsselfertiges” Haus ausgebaut sein muss. Daher ist der Ausbauzustand auch von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Für den Käufer gilt daher unbedingt, dass dieser im Vorhinein mit dem zuständigen Bauunternehmen, welches das Fertighaus aufbaut, abklärt, was in den Leistungen mit inbegriffen ist. Für den Käufer gilt daher unbedingt, dass dieser im Vorhinein mit dem zuständigen Bauunternehmen, welches das Fertighaus aufbaut, abklärt, was in den Leistungen mit inbegriffen ist.
Grundsätzlich bekommt aber der Bauherr eine Baubeschreibung, die detailliert den Grad der Fertigstellung beschreibt.
Im Dezember 1991 hat jedoch der Österreichische Fertighausverband (ÖFV) festgelegt welche zusätzlichen Leistungen ein schlüsselfertiges Haus noch vorweisen muss. Darunter fallen unter Anderem:
Wärmedämmung, Bodenbeläge, Vorbereitung zur Tapezierung, Räume mit Spritzwasseraufkommen sind abzudichten, Dachausbauten, Treppen, Türen, Geländer, Sanitärleitungen, elektrische Leitungen, komplett montierte Heiztechnik, Steckdosen – auch für Telefon und für den Fernseher und Verteiler für Elektrizität und Schutzschalter.
Für Anbieter von Fertighäusern sind diese Leistungen in Österreich bindend.
