Neubau
Ein Neubau ist ein Gebäude, welches sich durch die bestimmte Bauweise einer Zeitperiode auszeichnet. Mit “Neubau” wird heute also im Normalfall ein Gebäude bezeichnet, das nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut wurde. Seit damals wurde die Plattenbauweise verwendet. Das Ende der sogenannten “Altbauära” wird im Allgemeinen auf die Jahre 1949 und 1950 datiert. In diesen Jahren begann die Bauausführung von Isolierglas und Betonwänden. Auffallend ist auch die viel geringere Raumhöhe. Wurden in Altbauten Raumhöhen von drei Metern und mehr gebaut, so findet man diese in den Neubauten nicht wieder.
Der Begriff “Neubau” kann aber auch einfach ein neu errichtetes Gebäude definieren. Dieses wird dann als Neubau bezeichnet, bis die erste altersbedingte Sanierung durchgeführt werden muss.
Öffentliche Vertreter des Baurechts legen den Begriff meistens so aus, dass es dann ein Neubau ist, wenn bei einer Sanierung oder einem Umbau wichtige Teile der Bausubstanz in einer neuartigen Form wieder erbaut werden. Besonders dann, wenn es sich dabei um tragende Teile des Gebäudes handelt. Für die Sicherung des Bestandes sollte ein Anteil von fünfzig Prozent als unterstes Limit angenommen werden. Es kommt aber auch oft vor, dass ein Neubauanteil auch vierzig Prozent nicht überschreiten darf. Dabei ist darauf zu achten auf was sich dieser Prozentsatz bezieht.
Ein Beispiel:
Der Dachboden eines Altbaus wird zu einem Wohnraum umgebaut und dadurch der komplette Dachstuhl zwanzig Zentimeter höher neu aufgebaut, dann heißt dies dass der Dachstuhl einen Neubauanteil von siebzig Prozent hat. Wenn man jetzt aber den Umbau auf den kompletten Altbau bezieht, so liegt der Anteil des Neubaus nur noch bei zwanzig Prozent.
Betroffen von dieser Auslegung sind baurechtliche Bestimmungen, wie die zulässige Abstandsfläche.
Abstandsfläche bezeichnet man einen Bereich, vor den Mauern des Gebäudes, welcher laut Bauordnungsrecht, nicht bebaut werden darf. Die Gründe für solche Abstandsflächen sind zumeist auf die Belichtung und den Brandschutz zurückzuführen.
Wird also ein Altbau umgebaut, so sind die jeweiligen Abstandsflächen laut den letzten Bestimmungen einzuhalten. Dies kann dazu führen, dass man den Umbau nicht genehmigt bekommt, da die neu geltenden Abstandsflächen nicht mehr eingehalten werden können.
