Energieausweis
Der Energieausweis ist seit dem 01.01.2009 für ein jedes Gebäude Pflicht. Vor allem für jedes neu erbaute Gebäude muss ein Energieausweis erstellt werden. Aber auch für Gebäude die Neu vermietet werden oder verkauft werden muss inzwischen so ein Energieausweis vorliegen. Dieser ist dem Käufer, oder Mieter vorzuzeigen und somit kann dieser schon die Nebenausgaben einberechnen und weiß ob er sich das Haus auch mit den Gesamtkosten inklusive Energie leisten kann.
Zum einschätzen des Energieverbrauches dient hierzu eine Farbskala, welche ähnlich ausgelegt ist wie die Farbskala bei elektrischen Geräten für deren Energieeffizienz. Die Werte gehen vom grünen Bereich, welcher fast keinen bis überhaupt keinen Wärmeverlust bedeutet bis hin zu Bereichen im Roten Farbbereich, der in Gegensatz einen hohen Energieverlust bedeutet. Neben der Farbskala gehört auch die Aufstellung von Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen zum Energieausweis. Diese Maßnahmen sind zwar nur Empfehlungen, aber schon alleine wegen der Möglichkeit Energie einzusparen sollte man über die Umsetzung dieser nachdenken und bei Möglichkeit diese auch umsetzen, da mit Energiesparmaßnahmen bis zu 85 % der verbrauchten Energie eingespart werden können.
Wen ein Gebäude einmal seinen Energieausweis hat so hat dieser dann auch eine Gültigkeit von 10 Jahren. Und unternimmt man Maßnahmen zur Modernisierung so empfiehlt es sich einen neuen Energieausweis zu beantragen.
