Bauträger

Ein Bauträger ist in erster Linie eine Unternehmensform, welches die Fertigung von Immobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb als Aufgabe hat. Ein wesentlicher Punkt von Bauträgern ist, dass der Bauträger dem Käufer ein Eigentum auf einem Grundstück, welches dem Käufer noch gar nicht gehört. Ein Bauunternehmer jedoch baut auf dem Grundstück, das schon im Besitz des Käufers ist.
Der Bauträger muss den Bau des Objektes mit eigenem Geld bezahlen und baut somit auf Risiko. Nachdem der Bauträger eine Einheit verkauft hat, erhält dieser vom Käufer Abschläge auf die von ihm zuvor erbrachten Leistungen (zum Beispiel Rohbauerstellung oder Kauf des Grundstückes).

Da Bauträger sehr riskant ist, findet man zumeist Bauträger in Form von einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Die Verträge – also der Bauträgervertrag – sind so etwas wie Mischungen aus einem Werkvertrag (eine bestimmte Leistung für einen bestimmten Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt) und einem Kaufvertrag. Wird der Vertag zum Beispiel vor dem Abschluss der Bauarbeiten abgeschlossen, enthält dieser zumeist Elemente eines Werkvertrages, sodass sich der Bauträger dazu verpflichtet das Projekt bis spätestens zu einem festgelegten Zeitpunkt fertig zu stellen und es dann dem Käufer als Eigentum zu übergeben. Solch ein Vertrag ist – im Normalfall – notariell zu beglaubigen, da Grundbesitz veräußert wird.

Für den Kunden ergibt sich der Vorteil, dass sein einziger Ansprechpartner der Bauträger bleibt und der Kunde sich somit nicht mit Handwerkern und anderen extern beschäftigten Firmen auseinandersetzen muss. Sollte der Kunde dies jedoch wollen, so darf er nicht ohne die Zustimmung des Bauträgers konkreten und projektspezifischen Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten herstellen.

Aufgaben des Bauträgers
Der Bauträger muss das Grundstück beschaffen und die damit verbundenen Voraussetzungen des Projektes inklusive Projektprüfung bestehen. Er muss das Bau- und Nutzungskonzept ausarbeiten, sowie die gesamte Projektentwicklung vorantreiben und die Planungsphase begleiten. Der Bauträger muss das Projekt von der Planung bis zum Baubeginn führen und die Bauphase betreuen. Er ist also in kaufmännischer und organisatorischer Hinsicht tätig.

Rechtliches
Aufgrund der Förderung des Schutzes der Kunden, welche dem Bauträger vor der Fertigstellung des Projektes das Objekt abkaufen, wurde in Deutschland im Juli 2008 das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) in Kraft gesetzt. Das BTVG ist dann anzuwenden, wenn der Käufer vor Fertigstellung und Abnahme des Projektes mehr als 150.000 Euro pro Quadratmeter an den Bauträger zahlen muss. Ebenfalls ist das BTVG anzuwenden, wenn alle Zahlungen (Grunderwerbssteuer, Gemeindeabgaben, Vertragskosten und Zahlungen an Dritte) die vorangeführte Summe erreichen oder sogar übertreffen.
Unter dem Bauträgervertrag versteht man im Allgemeinen einen Vertrag der den Erwerb eines Eigentums, eines Baurechts, eines Bestandrechts, oder ein allgemeines Nutzungsrecht – inklusive Leasing – beinhaltet.
In einem Bauträgervertrag müssen folgende Inhalte mindestens enthalten sein:

  • Das Objekt mitsamt seinem Zubehör sowie die mitzubenützenden Teile der Anlage.
  • er Preis mit exakt aufgeführten Zusatzzahlungen, welche vom Bauträger angetragen wurden.
  • Vermerk der Gefahrenquellen, wie zum Beispiel Muren- oder Lawinengefahr.
  • Der Abgabetermin des Objektes und Fertigstellungstermin der gesamten Anlage.
  • Die Fälligkeit der Zahlungen des Käufers.
  • Kontodaten der Beteiligten Parteien.

Private Baugruppen
Private Baugruppen sind ein Zusammenschluss von privaten Bauherren, welche nicht den finanziellen Gewinn als Projektziel haben. Mögliche Projektziele solcher Baugruppen können zum Beispiel billigere Realisierungen von Wohnformen oder umweltfreundlicheres Bauen sein.
Für eine private Gruppe von Bauherren ergeben sich je nach Projektart mehrere Vorteile:

  •   Eine private Baugruppe kann eine kostengünstigere Finanzierung des Projektes erreichen.
  •   Auf die Hilfe von mehreren Bauherren währen jeder Phase des Projektes setzen.
  •   Effektivere Planung wird durch bessere Kommunikationswege und Zusammenarbeit ermöglicht.
  •   Kostenteilung der Instandhaltung des Baus.

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